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HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND AGB der Firma Libertycare GmbH
in D-71654 Neckartenzlingen
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Ihr Rolli-Mobil-Team!
Libertycare GmbH
Ulrich - Gminder Strasse 12
72564 Neckartenzlingen
Deutschland
Liebe Rolli-Mobil Kunden und Mietwagen - Kunden!
Unsere neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen = AGB, bitten wir Sie vor der Unterzeichnung eines unserer Kfz-Mietverträge zu beachten, um Missverständnisse vorab zu vermeiden und bitte stellen Sie vorab Ihre Fragen, um diese mit Ihnen abzuklären. Herzlichen Dank!
AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen!
AGB der Mietfahrzeuge + Kfz-Mietwagenverträge von Rolli-Mobil by Libertycare GmbH!2009 ©
Allgemeine Geschäfts- und Miet- und Vertragsbedingungen für die Mietfahrzeuge der Firma Libertycare GmbH, in 72654 Neckartenzlingen, Ulrich Gminder Str.12, in Germany
1. Gegenstand des Mietvertrages
Gegenstand des Mietvertrages sind eingetragene/s Mietfahrzeug/e mit der gesamten Serienausstattung oder der Ausstattung lt. beiliegender Inventarliste. Der Mieter überzeugt sich vor Übergabe des Fahrzeuges, dass dieses und seine Einrichtung sich im ordnungsgemäßen und sauberen Zustand befindet. Evtl. festgestellte Mängel, werden im Vertrag aufgeführt und vom Vermieter und/oder Mieter oder seiner bevollmächtigten Personen bestätigt und beseitigt.
2. Pflichten des Mieters
2.1 Der Mieter darf das Fahrzeug nur selbst lenken oder durch einen im Vertrag vorgesehenen Fahrer lenken lassen.
2.2 Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln, sowie alle technischen Vorschriften und Regeln zu beachten.
2.3 Das gemietete Fahrzeug darf weder zu motorsportlichen Veranstaltungen, noch zu gewerblichen Personen- und Güterfernverkehrsbeförderung, sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken, benutzt werden. Fahrten außerhalb Europas sind nur mit besonderer Zustimmung des Vermieters zulässig. Bei Fahrten in die asiatische Türkei, Ostblockstaaten und Afrika, bedarf es einer gesonderten Haftpflichtversicherung, deren Kosten der Mieter zu tragen hat.
2.4 Bei Beschädigung oder Störung des Mietfahrzeuges ist der Vermieter unter der im Vertrag genannten Telefon- oder Telefax-Nr. sofort zu benachrichtigen! Bei Bagatellschäden bis zu 150,- € genügt die Unterrichtung des Vermieters, bei Rückgabe des Fahrzeuges. Bei einem Unfall ist die Polizei in jedem Fall zu verständigen und es sind alle möglichen Beweismittel zu sichern. Zur Schuldfrage dürfen vor Ort keine Erklärungen abgegeben werden. Dem Vermieter ist jedoch eine der Wahrheit entsprechende Darstellung mit Namen und Anschriften, aller beteiligten Personen und evtl. Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen und Kfz-Papiere, des beteiligten Fahrzeugs, z.B. bei eintreten eines evtl. Totalschadens am Mietfahrzeug oder bei Gefahr von Leib und Leben abzugeben.
2.5 Erforderliche Reparaturen sind sofort bei den jeweiligen Vertragswerkstätten der Herstellerfirma ausführen lassen. Das Einverständnis des Vermieters muss vorab eingeholt werden, wenn die Reparaturkosten in Höhe von 150,- € übersteigen. Zum Kostenersatz, muss der Mieter eine ausführliche Rechnung, mit Beschreibung der Reparaturausführung und einer Ersatzteilliste, der Kfz-Werkstatt inkl. der geltenden MwSt, bei dem Vermieter vorlegen! Sonst gibt es keine Kostenerstattung.
2.6 Bei Auftragserteilung des Mietvertrages, hat der Mieter eine Anzahlung i.H. von 50% des Mietpreises an den Vermieter vorab zu entrichten. Der Restbetrag ist spätestens bei Abholung, des Mietfahrzeuges in bar und EURO zu entrichten. Ferner ist vor der Abfahrt, eine Kautionszahlung, in Höhe von 1000,-- € beim Vermieter zu hinterlegen. Bei schriftlichem Rücktritt des Mieters, bis zu 30 Tage, vor Mietbeginn, werden 50% und ab 31 Tage vor Mietbeginn, werden 25%, der gesamten Mietgebühr, als Schadensersatzleistung vom Vermieter an den Mieter berechnet. Wird das Fahrzeug vom Mieter unverschuldet oder verschuldet zum vereinbarten Zeitpunkt oder überhaupt nicht abgeholt, ist der Mietpreis trotzdem in voller Höhe zu bezahlen. Sollte das gemietete Fahrzeug aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, so kann der Vermieter nicht auf Schadensersatz belangt werden, da das Fahrzeug ein Sonderfahrzeug für behinderte Menschen ist und nur jeweils einmalig vorhanden ist. Ersatzfahrzeuge kann der Vermieter nicht stellen! Das Fahrzeug muss nach Ablauf der Mietzeit dem Vermieter vollgetankt (Benzin/Diesel) und mit korrektem Ölstand in 71101 Schönaich zurückgegeben werden. Sollte das Fahrzeug Innen wie Außen so auch das Bad/Toilette/Küche nicht 100%ig gereinigt zurückgegeben werden, so sind die von uns erhobenen Reinigungsgebühren (gemäß Tarifbestimmungen) im vollen Umfang zu entrichten. Wird das Fahrzeug verschuldet oder unverschuldet nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückgebracht, so wird als Schadensersatz das Doppelte für die anfallenden Mietausfallkosten nach Tarif dem Mieter berechnet. An- u. Abfahrten zur Abholung des Mietfahrzeugs, werden pro Kilometer 1,38 € berechnet. Hinzu berechnen wir den Personalaufwand von zwei Personen a´ Person 20,- € pro angefangener Stunde. Wird das Mietfahrzeug vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit vom Mieter zurückgebracht, so hat der Mieter keinerlei Anspruch auf finanziellen oder anderweitigen Ausgleich, gegenüber dem Vermieter, für die kürzere Mietdauer! Mit seiner Unterschrift des Mieters bestätigt er diese Klausel!
3. Haftung
Der Mieter haftet in vollen Umfang, wenn er das gemietete Fahrzeug oder dessen Einrichtung beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Das Fahrzeug und die Einrichtung sind in dem gleichen und sauberen Zustand zurückzugeben, wie es übernommen wurde. Falls nicht werden dem Mieter die Innen- und Außenreinigungskosten auferlegt. Der Vermieter schließt eine Vollkaskoversicherung für das Mietfahrzeug ab. Der Mieter hinterlegt unverzinslich eine Sicherheitsleistung, abhängig je nach Fahrzeugtyp und Fahrzeugklasse, jedoch mindestens in Höhe von 1000,- € (entspricht z.B. der Selbstkostenbeteiligung = SB der Vollkaskoversicherung und 150,- € SB Teilkasko). Die Sicherheitsleistung wird bei schadensfreier Nutzung und Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückbezahlt. Fehlende Gegenstände und die vom Mieter beschädigte Innen- und Außenausstattung sind von ihm zu ersetzen. Die Haftungsbeschränkung, bei abgedeckten Kaskoschäden der Versicherung, in Höhe der Vollkasko-Selbstbeteiligung, von 1000,- €, gilt nur dann, wenn die Versicherungsgesellschaft den Kaskoschaden anerkennt und der Mieter keine vertraglichen Pflichten und oder Obliegenheiten missachtet hat. Ansonsten haftet der Mieter mit seinem gesamten Privatvermögen für alle nicht abgedeckte Schäden!
4. Der Vermieter haftet
nur bei eigener grober Fahrlässigkeit und nur soweit, wie ein Schaden durch die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit der Vollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung 1000,- €) abgedeckt ist. Der Vermieter haftet nicht für von der Versicherung nicht abgedeckte Schäden, die einem Dritten im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Fahrzeugs entstehen. Sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die während der Mietzeit im Wagen aufbewahrt werden und für Verspätungs- und Verzugsschäden, einschließlich der Schäden, die durch eine verspätete Übergabe des Fahrzeugs, gleich aus welchen Gründen, entstehen könnten. Der Mieter verpflichtet sich, die Firma Libertycare GmbH, in D-72654 Neckartenzlingen, von etwaigen Ansprüchen freizustellen. Ein Zurückhaltungsrecht ist ausgeschlossen, sofern es nicht auf dem selben Vertragsverhältnissen beruht. Der Mieter kann auch nicht aufrechnen, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Beweislast dafür, dass Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder ein Verstoß gegen die Bedingungen des Mietvertrages nicht vorliegen, gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter vermietet das entsprechende Mietfahrzeug unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel. Bei Fahrzeughaftpflicht- und Kaskoschäden gelten die Bedingungen der Allianz Versicherung AG, in D-Stuttgart.
5. Der Vermieter
trägt keine Mietausfallkostenhaftung bei entstandenen Schäden am Mietfahrzeug! Wie z.B. Motorschaden oder Unfall oder höhere Gewalt oder Diebstahl etc.
6. Die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters
Die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen Veränderung, Verschlechterung des Fahrzeuges beginnt, wenn gegen den Mieter ein Bußgeld oder strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, mit der Gewährung von Akteneinsicht für den Vermieter und seinem Rechtsbeistand.
7. Gerichtsstand für beide Parteien!
Es wird D-71034-Böblingen als Gerichtsstand für beide Vertragsparteien vereinbart, auch wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder seinen Wohnort oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ferner wenn der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen hat oder ein Vollkaufmann ist.
8. Der Mieter erklärt sich ausdrücklich mit seiner Unterschrift im gemeinsam geschlossenen Mietvertrag von Rolli-Mobil by Libertycare GmbH, damit einverstanden, dass er die allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Firma Libertycare GmbH, sowie für die Vermietung von Kraftfahrzeugen, komplett durchgelesen und verstanden hat und diese uneingeschränkt akzeptiert. Dies gilt auf für die aktuellen Tarifbestimmungen, der Firma Libertycare GmbH. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Tarifbestimmungen können in den Betriebsräumen der Firma Libertycare GmbH, als auch per Internet auf der homepage der Firma Libertycare GmbH, unter der homepage http://www.libertycare.de eingesehen werden. Änderungen gelten nur wenn diese vorab schriftlich vereinbart wurden!
9.Schlussbestimmung!
Salvatorische Klausel! Sollte ein Teil dieser Vereinbarung bzw. des Mietvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gerne übersenden wir Ihnen per e-mail vorab, die gültigen und gesonderten allgemeinen Geschäftsbedingungen = AGB 2009, für unsere Reisemobil und Rolli-Mobil Mietfahrzeuge.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Libertycare GmbH
Edgar Datene
© Januar 2009, Libertycare GmbH, D- 72654 Neckartenzlingen
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